Arbeitsbündnis

Praxisraum Beratungsbereich

Kontrakt

Rahmen, Art, Ziele, Honorarvereinbarungen, Vertrauensschutz und Verschwiegenheit, Verbindlichkeit der Beratungseinheiten werden in einem honorarpflichtigen Erstgespräch erläutert und bei Zustandekommen des Auftrages in einem Kontrakt festgehalten.

Qualitätssicherung

Durch ständige begleitende Kontrollsupervision sowie regelmäßige kollegiale Supervision wird die eigene Arbeit reflektiert, weiterentwickelt und kontrolliert. Hierzu und an der Teilnahme DGSv-interner Qualitätssicherungsmaßnahmen fühle ich mich als DGSv-Beraterin verpflichtet.

Kooperationen

Durch kollegiale Vernetzung mit Kolleginnen und Kollegen besteht die Möglichkeit vielschichtige Aufträge mit parallelen Beratungseinheiten durchzuführen und diese angemessen zu kommunizieren.

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